Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Medienkulturzentrum Dresden e.V.

Inhaltsverzeichnis
1. Nutzungsordnung
2. Teilnahmeordnung
3. Ausleihordnung
4. Transponderordnung
5. Sonstiges

 

1. Nutzungsordnung

1.1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsordnung gilt für die Teilnahme an Kursen, Projekten und Veranstaltungen des Medienkulturzentrum Dresden e.V. (im Folgenden: Medienkulturzentrum) und für die Nutzung der dortigen Räumlichkeiten sowie technischen Geräte und Einrichtungsgegenstände.

1.2. Teilnahmeberechtigung

(1) Berechtigt zur Teilnahme an Projekten sind alle an den Angeboten interessierte Personen. Ist für ein Angebot eine Anmeldung erforderlich, sind alle Personen teilnahmeberechtigt, die sich erfolgreich angemeldet haben. Ob weitere Personen teilnahmeberechtigt sind, entscheidet das Medienkulturzentrum für die jeweilige Veranstaltung.

(2) Ein Rechtsanspruch auf Nutzung der Angebote des Medienkulturzentrums besteht nicht.

1.3. Benutzungsregelungen

(1) Die unter Punkt 1. genannten Einrichtungen des Medienkulturzentrums sind pfleglich zu behandeln. Essen und Trinken ist in den Studioräumen sowie an den technischen Geräten ist nicht gestattet. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten.

(2) Die Nutzung von technischen Geräten ist – sofern nicht anders vereinbart – nur unter Aufsicht von Fachpersonal erlaubt und setzt zudem voraus, dass die jeweilige Teilnehmer*in über die für die Nutzung erforderlichen Sachkenntnisse verfügt. Diese Sachkenntnisse sind bei Bedarf nachzuweisen.

(3) Den Anweisungen des Projektpersonals ist Folge zu leisten. Das Hausrecht wird durch das Medienkulturzentrum ausgeübt.

(4) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, technischen Geräten oder Produktionsmitteln haftet die jeweilige Teilnehmer*in.

1.4. Nutzung des Internets und der technischen Geräte

(1) Grundsätzlich ist die Nutzung des Internets und der technischen Geräte nur für die jeweilige Arbeit in den Kursen, Projekten und Veranstaltungen gestattet. Alle Aktivitäten, die gegen geltende Gesetze verstoßen, sind verboten und ziehen bei Kenntnis eine Anzeige nach sich.

(2) Im Rahmen o.g. Regelung sei besonders darauf hingewiesen, dass es untersagt ist:
– Webseiten oder Webangebote, die die Menschenwürde verletzen, den Krieg verherrlichen, zum Rassenhass aufstacheln oder pornographisch sind, aufzurufen.
– kostenpflichtige Dateien und Programme illegal herunterzuladen
– (unregistrierte) Software zu installieren

1.5. Sonstige Bestimmungen

Kommt eine Teilnehmer*in den vorgenannten Verpflichtungen unter den o.g. Punkten nicht nach, kann sie von den Angeboten des Medienkulturzentrum ausgeschlossen werden.
Das Medienkulturzentrum behält sich vor, Hausverbote für die Vereinsräume auszusprechen.

 

2. Teilnahmeordnung

2.1. Teilnahme

(1) Die Teilnahme an Kursen, Projekten und Veranstaltungen ist offen für alle Interessierten. Gegebenenfalls gibt es für bestimmte Angebote eine Ausrichtung auf eine bestimmte Zielgruppe. Diesen Angaben ist Folge zu leisten. Ausnahmen können individuell vereinbart werden, bedürfen aber eine Absprache mit dem Medienkulturzentrum.

(2) Kann eine Teilnahme nach erfolgter Anmeldung nicht umgesetzt werden, informiert die Teilnehmer*in das Medienkulturzentrum schnellstmöglich über die Nichtteilnahme. So können eventuelle Nachrücker*innen über freie Plätze informiert werden.

2.2. Anmeldung

(1) Die Anmeldung erfolgt persönlich oder durch Dritte und ist in Form einer schriftlichen Anmeldung über eines unserer  Anmeldungsformulare auf der Website oder per E-Mail verbindlich. Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB des Vereins ein.

(2) Nach der verbindlichen Anmeldung erhält die Kursteilnehmer*in eine Anmeldebestätigung.

2.3. Teilnahmegebühren

(1) Fallen für die Teilnahme Gebühren an, gilt der Zahlungsweg, wie im Angebot angegeben.

(2) Bei Bedarf kann eine Rechnung gestellt und die Teilnahmegebühr überwiesen werden.

(3) Werden einzelne Veranstaltungen nicht besucht, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr. In begründeten Fällen behält sich der Verein die Entscheidung über eine Rückerstattung vor, eine entsprechende Information ist nach Möglichkeit auf der Anmeldung zu vermerken oder schriftlich vorzulegen. Der Verein ist berechtigt, den Einzahlungsbeleg der Teilnahmegebühr als Nachweis anzufordern. Die Teilnehmer*in ist verpflichtet, die Einzahlung nachzuweisen.

2.4. Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung

Ermäßigungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Von Gebühren befreit sind Empfänger*innen des Bürgergelds und Inhaber*innen des DresdenPasses.

2.5. Mindestteilnehmer*innenzahl

(1) Gibt es für Veranstaltungen eine Mindestanzahl an Teilnehmenden, kann das Angebot kurzfristig abgesagt werden, wenn die Mindestanzahl nicht erreicht wird. Angemeldete Teilnehmende werden dann über die bei der Anmeldung hinterlegten Kontaktdaten vom Medienkulturzentrum informiert.

(2) Für kleinere Gruppen können bei Bedarf und nach Rücksprache Angebote mit erhöhten Gebühren eingerichtet werden.

2.7. Rücktritt

(1) Der Verein kann wegen mangelnder Beteiligung, Unterschreitung der Mindestteilnehmer*innenzahl, Ausfall der Lehrkraft oder aus Gründen höherer Gewalt ein Angebot vor Beginn streichen bzw. ein laufendes Angebot abbrechen. In diesen Fällen werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe bzw. anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen das Medienkulturzentrum sind ausgeschlossen.

(2) Bei Rücktritt durch Teilnehmer*innen bis zu drei Wochen vor Beginn des Angebots, für die keine Gründe genannt werden müssen, wird die Teilnahmegebühren unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR erstattet. Verändern sich Zeit, Tag oder Ort des Angebots, ist ein Rücktritt ohne Zahlung einer Bearbeitungsgebühr möglich. Hat ein Angebot bei Rücktritt bereits begonnen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren, ausgenommen sind davon Krankheit, Umzug, Fälle höherer Gewalt. Eine Rücktrittserklärung ist nur schriftlich oder telefonisch gültig.

2.8. Verhalten in den Angebotsräumen

Es wird erwartet, dass das Verhalten der Teilnehmenden die ordnungsgemäße Durchführung der Angebote unterstützt. Die Räume sind in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Essen und Trinken ist nur an bestimmten Orten oder nach Absprache möglich.

2.9. Versicherung

Für eingebrachte Gegenstände der Kursteilnehmenden übernimmt das Medienkulturzentrum keine Haftung.

2.10. Untersagung von Werbung

Die Angebote des Medienkulturzentrum dürfen nicht für Werbezwecke genutzt werden. Das Auslegen von Werbematerialien bedarf der Zustimmung des Medienkulturzentrums.

 

3. Ausleihordnung

3.1. Der Verein stellt Technik und Material für innerhäusige und mobile Nutzung gegen eine Leihgebühr (s. Preisliste) zur Verfügung. Die Ausleihe kann durch eine natürliche Person oder eine Institution erfolgen. Die ausleihende Person oder Einrichtung ist verpflichtet, mit der ausgeliehenen Technik und dem Material sorgsam und wirtschaftlich umzugehen.

3.2. Die Ausleihe von Technik erfolgt nur nach vorheriger Absprache. Die Geräte können bis zu sechs Monate im Voraus bestellt werden. Die Berücksichtigung solcher Bestellungen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Bei Vorbestellungen ist die gewünschte Zeitdauer der Ausleihe anzugeben. Die Abholung und Rückgabe erfolgt nach individueller Terminvereinbarung.

3.3. Jegliche Ausleihe von Technik, Zubehör, Material und dergleichen erfolgt nur auf Grundlage eines gültigen und unterschriebenen Leihvertrages. Die Nutzer*in haftet durch ihre Unterschrift. Auf Nachfrage ist ein Beleg der Identität (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) nachzuweisen.

3.4. Der im Leihvertrag vereinbarte Rückgabetermin ist unbedingt einzuhalten.
Eine Verlängerung des Leihvertrages ist nur in Absprache mit einer verantwortlichen Mitarbeiter*in des Vereins möglich. Wird der Rückgabetermin nicht eingehalten, trägt die Nutzer*in die Folgekosten, mindestens einen Tagessatz der Leihgebühr für die entsprechenden Geräte oder Materialien.

3.5. Die Leihgebühren sind in der aktuellen Preisliste festgelegt und bindend. Die Nutzung der Profitechnik kann nur bei glaubhaftem Nachweis einer entsprechenden Qualifikation erfolgen. Die Vermietung zu einem ermäßigten Gebührensatz erfordert die schriftliche Information über die zu erstellende Aufnahme bzw. Produktion. Die Entscheidung trifft die Geschäftsführung des Medienkulturzentrum oder eine von ihr beauftragte Person.

3.6. Sollten Speichermedien des Vereins benutzt worden sein, so sind diese komplett gelöscht bzw. formatiert zurückzugeben. Ein Anspruch auf die Daten nach der Rückgabe besteht nicht. Werden Daten nicht gelöscht, entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 10 € und wird der Nutzer*in nachträglich in Rechnung gestellt.

3.7. Der Zugang zum Technikraum erfolgt nur durch das Personal des Medienkulturzentrums oder nach erteilter Genehmigung durch das Personal. Eine selbständige Entnahme und Ausleihe von Technik ist nicht gestattet.

3.8. Die ausgeliehene Technik ist pfleglich zu behandeln. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen sowie für Verlust haften die jeweiligen Ausleiher*innen sowie gegebenenfalls die juristischen Personen, der die jeweilige Ausleiher*in angehört, als Gesamtschuldner.
Die Technik ist bei Übernahme auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Mängel und Schäden sind bei der Rückgabe anzugeben.
Die Technik (vor allem Kameras, Audiogeräte und Studiotechnik) ist auf die Ausgangsposition zurück zu regeln, alle Veränderungen sind in die Standardposition zu bringen.

4. Transponderordnung

4.1. Transponder erhalten nur Mitarbeiter*innen oder Nutzer*innen des Medienkulturzentrums nach individueller Absprache. Die Übergabe von Transpondern erfolgt nur durch eine verantwortliche Mitarbeiter*in. Die Übergabe wird protokolliert und die Nutzer*in erkennt mit ihrer Unterschrift die AGB an.

4.2. Der Transponder darf nicht weitergegeben werden.

4.3. Nach 22.00 Uhr sind die örtlichen Bestimmungen zur Nachtruhe zu beachten.

4.4. Bei Verlassen der Räumlichkeiten sind alle Fenster zu schließen, Heizungen auf Position 1 zu regeln, das Licht auszuschalten und die Türen – sofern verschließbar – zu verriegeln.

4.5. Bei Verlust oder Beschädigung des Transponders trägt die Unterzeichner*in des Übergabeprotokolls sämtliche Folgekosten. Die Unterzeichner*in des Übergabeprotokolls übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung und im gesamten Gebäude.

 

5. Sonstiges

(1) Diese AGB sind mit Wirkung vom 22.07.2024 gültig. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

(2) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Leitung des Medienkulturzentrum. Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden bzw. nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt bzw. der Teilnahmevertrag bleibt im übrigen wirksam.