Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Medienkulturzentrum Dresden e.V.

Inhaltsverzeichnis
1. Nutzungsordnung
2. Teilnehmerordnung
3. Ausleihordnung
4. Schlüsselordnung
5. Sonstiges

 

1. Nutzungsordnung

1.1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsordnung gilt für die Teilnahme an Kursen, Projekten und Veranstaltungen des Medienkulturzentrum Dresden e.V. (im Folgenden: der Verein) und für die Nutzung der dortigen Räumlichkeiten sowie technischen Geräte und Einrichtungsgegenstände.

1.2. Teilnahmeberechtigung

(1) Berechtigt zur Teilnahme an Projekten sind alle an den Angeboten interessierte Personen.

(2) Ein Rechtsanspruch auf Nutzung der Angebote des Vereins besteht nicht.

1.3. Benutzungsregelungen

(1) Die unter Punkt 1. genannten Vereins -Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Essen und Trinken ist in den Studio- und Arbeitsräumen sowie bei der Arbeit an Computern nicht gestattet. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten.

(2) Die Nutzung von technischen Geräten ist nur unter Aufsicht von Fachpersonal erlaubt und setzt zudem voraus, dass der jeweilige Teilnehmer über die für die Nutzung erforderlichen Sachkenntnisse verfügt. Diese Sachkenntnisse sind bei Bedarf nachzuweisen.

(3) Den Anweisungen des Projektpersonals ist Folge zu leisten. Das Hausrecht wird durch den Verein ausgeübt.

(4) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, technischen Geräten oder Produktionsmitteln haftet der jeweilige Teilnehmer.

1.4. Nutzung der Computer und des Internets

(1) Grundsätzlich ist die Nutzung des Internets und der Computertechnik nur für die jeweilige Projektarbeit gestattet. Alle Aktivitäten, die gegen geltende Gesetze verstoßen, sind verboten und ziehen bei Kenntnis ohne Ausnahme eine Anzeige nach sich.

(2) Der Verein behält sich vor, mit entsprechender Überwachungssoftware die Einhaltung dieser Regel zu kontrollieren.

(3) Im Rahmen o.g. Regelung sei besonders darauf hingewiesen, dass es untersagt ist:
– Webseiten, die die Menschenwürde verletzen, den Krieg verherrlichen, zum Rassenhass aufstacheln oder pornographisch sind, aufzurufen.
– kostenpflichtige Dateien und Programme illegal herunterzuladen
– (unregistrierte) Software zu installieren

1.5. Sonstige Bestimmungen

Kommt ein Teilnehmer den vorgenannten Verpflichtungen unter den o.g. Punkten nicht nach, kann er von den Angeboten des Medienkulturzentrum Dresden e.V. ausgeschlossen werden.
Der Medienkulturzentrum Dresden e.V. behält sich vor, Hausverbote für die Vereinsräume auszusprechen.

 

2. Teilnehmerordnung

2.1. Teilnahme

Die Teilnahme an Kursen, Projekten und Veranstaltungen ist offen für alle Interessenten.
Im Interesse einer erfolgreichen Teilnahme ist es empfehlenswert, sich vor der Anmeldung über Ziele und Inhalte sowie über eventuell fachlich bedingte Voraussetzungen und empfohlene Altersstufen beraten zu lassen.

2.2. Anmeldung

(1) Die Anmeldung erfolgt persönlich oder durch Dritte und ist in Form einer schriftlichen Anmeldung formlos oder auf einem unserer Anmeldungsformulare mit Unterschrift (bei Kindern- und Jugendlichen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) oder per E-mail verbindlich. Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB des Vereins ein.

(2) Nach der verbindlichen Anmeldung erhält der/die Kursteilnehmer/in eine Anmeldebestätigung.

2.3. Kursgebühren

(1) Die Teilnahmegebühr wird bar in der Geschäftsstelle des Vereins vor Veranstaltungsbeginn gegen Quittung eingezahlt.

(2) Bei Bedarf kann eine Rechnung gestellt und die Teilnahmegebühr überwiesen werden.

(3) Werden einzelne Veranstaltungen nicht besucht, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr. In begründeten Fällen behält sich der Verein die Entscheidung über eine Rückerstattung vor, eine entsprechende Information ist nach Möglichkeit auf der Anmeldung zu vermerken oder schriftlich vorzulegen. Der der Verein ist berechtigt, den Einzahlungsbeleg der Teilnahmegebühr als Nachweis anzufordern, der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, die Einzahlung nachzuweisen.

2.4. Gebührenermäßigungund Gebührenbefreiung

Ermäßigungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre.
Von Gebühren befreit sind Sozialhilfeempfänger, Empfänger des Arbeitslosengeldes II und Besitzer eines Familien- oder Dresdenpasses.

2.5. Kursbesuch

Es kann nur der Kurs besucht werden, für den eine gültige schriftliche Anmeldung nach Punkt 2.2 vorliegt und für den die Kursgebühr entsprechend Punkt 2.3 entrichtet wurde.

2.6. Mindestteilnehmerzahl

(1) Kurse beginnen, wenn bis drei Werktage vor Kursbeginn die Mindesteilnehmerzahl des entsprechenden Kurses erreicht ist.

(2) Für kleinere Gruppen können bei Bedarf Kurse mit erhöhten Gebühren eingerichtet werden.

2.7. Rücktritt

(1) Der Verein kann wegen mangelnder Beteiligung, Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall der Lehrkraft oder aus Gründen höherer Gewalt einen Kurs vor Beginn streichen bzw. einen laufenden Kurs abbrechen. In diesen Fällen werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe bzw. anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Medienkulturzentrum Dresden e.V. sind ausgeschlossen.

(2) Bei Rücktritt durch Teilnehmer/innen bis zu drei Wochen vor Beginn des Kurses, für die keine Gründe genannt werden müssen, wird die Kursgebühr unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr von 3,00 EUR erstattet. Verändern sich Zeit, Tag oder Ort des Kurses, ist ein Rücktritt ohne Zahlung einer Bearbeitungsgebühr möglich. Hat ein Kurs bei Rücktritt bereits begonnen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren, ausgenommen sind davon Krankheit, Umzug, Fälle höherer Gewalt. Eine Rücktrittserklärung ist nur schriftlich gültig.

2.8. Ausfall von Kursveranstaltungen

Ausgefallene Kursveranstaltungen werden in der Regel nachgeholt. Nur wenn dies nicht möglich ist, erhalten die TeilnehmerInnen auf Wunsch eine anteilige Erstattung der Kursgebühr.

2.9. Verhalten in den Kursräumen

Es wird erwartet, dass das Verhalten der Teilnehmenden die ordnungsgemäße Durchführung der Kurse unterstützt. Die Räume sind in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Essen und Trinken ist nur an bestimmten Orten möglich.

2.10. Versicherung

Für eingebrachte Gegenstände der KursteilnehmerInnen übernimmt der Verein keine Haftung.

2.11. Untersagung von Werbung

Die Kursveranstaltungen dürfen nicht für Werbezwecke genutzt werden. Das Auslegen von Werbematerialien bedarf der Zustimmung des Vereins.

 

3. Ausleihordnung

3.1. Der Verein stellt Technik für inhäusige und mobile Nutzung gegen eine Leihgebühr (s. Preisliste) zur Verfügung. Der Ausleiher ist verpflichtet, mit der ausgeliehenen Technik sorgsam und wirtschaftlich umzugehen.

3.2. Die Ausleihe von Technik erfolgt nur nach vorheriger Absprache. Die Geräte können bis zu acht Wochen im Voraus bestellt werden. Die Berücksichtigung solcher Bestellungen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Bei Vorbestellungen ist die gewünschte Zeitdauer der Ausleihe anzugeben. Diese Gerätschaften werden zu den üblichen Öffnungszeiten zur Ausleihe bereitgestellt.

3.3. Jegliche Ausleihe von Technik, Zubehör, Material und dergleichen erfolgt nur auf Grundlage eines gültigen und unterschriebenen Leihvertrages. Der Nutzer (Entleiher) haftet durch seine Unterschrift. Es ist eine Kopie des PA, Reisepasses oder Führerscheins anzufertigen.

3.4. Der im Leihvertrag vereinbarte Rückgabetermin ist unbedingt einzuhalten.
Eine Verlängerung des Leihvertrages ist nur in Absprache mit einem verantwortlichen Mitarbeiter des Vereins möglich. Wird der Rückgabetermin nicht eingehalten, trägt der Nutzer die Folgekosten, mindestens einen Tagessatz der Leihgebühr für die entsprechenden Geräte.

3.5. Die Leihgebühren sind in der aktuellen Preisliste festgelegt und bindend. Die Nutzung der Profitechnik kann nur nach der Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungen oder bei glaubhaftem Nachweis einer entsprechenden Qualifikation erfolgen. Die Vermietung zu einem ermäßigten Gebührensatz erfordert die schriftliche Information über die zu erstellende Aufnahme bzw. Produktion entscheidet der GF.

3.6. Speichermedien werden nach der aktuell gültigen Preisliste verkauft. Ein Rückkauf erfolgt nicht. Sollten Speichermedien des Vereins benutzt worden sein, so werden diese nach Rückgabe komplett gelöscht/formatiert.

3.7. Bedienungsanleitungen, sonstige Bücher oder Zeitschriften dürfen nicht im Original ausgeliehen, sondern nur in den Räumen des Vereins verwendet werden.

3.8. Der Zugang zum Technikraum erfolgt nur durch das Personal des Vereins oder nach erteilter Genehmigung durch das Personal. Eine selbständige Entnahme und Ausleihe von Technik ist nicht gestattet.

3.9. Die ausgeliehene Technik ist pfleglich zu behandeln. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen sowie für Verlust haften die jeweiligen Ausleiher sowie gegebenenfalls die juristischen Personen, der der jeweilige Ausleiher angehört, als Gesamtschuldner.
Die Technik ist bei Übernahme auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Mängel und Schäden sind bei der Rückgabe anzugeben.
Die Technik (vor allem Kameras, Audiogeräte und Studiotechnik) ist auf die Ausgangsposition zurückzuregeln, alle Veränderungen sind in die Standartposition zu bringen.

 

4. Schlüsselordnung

4.1. Schlüssel erhalten nur Mitarbeiter oder Redaktionsmitglieder des Vereins. Die Übergabe von Schlüsseln erfolgt nur durch einen verantwortlichen Mitarbeiter. Die Übergabe wird protokolliert und der Nutzer erkennt mit seiner Unterschrift die AGB an.

4.2. Der Schlüssel darf nicht weitergegeben werden.

4.3. Nach 22.00 Uhr sind die örtlichen Bestimmungen zur Nachtruhe zu beachten.

4.4. Bei Verlassen der Räumlichkeiten sind alle Fenster zu schließen und das Licht zu löschen, die Hauptschalter auszuschalten. Nach 18.00 Uhr ist die Haustür abzuschließen.
Die Haupteingangstür ist verschlossen zu halten:

4.5. Bei Verlust des Schlüssels trägt der Unterzeichner des Übergabeprotokolls sämtliche Folgekosten. Der Unterzeichner des Übergabeprotokolls übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung im Medienkulturzentrum Dresden e.V. und im Gebäude.

 

5. Sonstiges

(1) Diese AGB sind mit Wirkung vom 01.02.2015 gültig. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

(2) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Leitung des Medienkulturzentrum Dresden e.V.. Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden bzw. nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt bzw. der Teilnahmevertrag bleibt im übrigen wirksam.