Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen Ganz nach unten springen
Verdacht auf strafbare Inhalte auf Digitalen Geräten

Neue Handreichung: Was tun bei Verdacht auf strafbare Inhalte auf digitalen Geräten?

Was tun bei Verdacht auf strafbare Inhalte auf digitalen Geräten?

Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe stehen oft vor der Herausforderung, richtig zu handeln, wenn sie auf Missbrauchsdarstellungen oder andere strafbare Inhalte stoßen. Doch was ist erlaubt und was ist strafbar?

Unsere Handlungsempfehlung der Fachstelle Medienpädagogik Dresden gibt klare Orientierung:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Praktische Handlungsschritte – von der Dokumentation bis zur Meldung
  • Fallbeispiele für den Umgang mit Verdachtsfällen auf Einrichtungs- oder Privatgeräten

Eigenmächtige Ermittlungen oder das Teilen verdächtiger Inhalte sind strafbar! Die Handreichung zeigt, wie Fachkräfte Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll schützen.

Jetzt informieren und herunterladen!

Eine Empfehlung der Fachstelle Medienpädagogik Dresden

Verdacht auf strafbare Inhalte auf Digitalen Geräten

Verdacht auf strafbare Inhalte auf Digitalen Geräten

Zugehörige Projekte

Blick in einen tiefen Raum, links unscharf im Hintergrund 2 Personen im Gespräch vor einem Beamerbild, rechts eine Wand mit Plakat.
Fachstelle Medienpädagogik

Fachstelle Medienpädagogik Dresden

Als Fachstelle für die Kinder- und Jugendhilfe in Dresden bieten wir Beratung und Fortbildung zu Medienbildung, Medienrecht und Jugendmedienschutz. Wir sind verlässliche Ansprechpartner*innen für Fachkräfte und vernetzen medienbildende Akteur*innen in der Stadt. Weiter lesen