30. Juni 2026
Neue Handreichung: Was tun bei Verdacht auf strafbare Inhalte auf digitalen Geräten?
Was tun bei Verdacht auf strafbare Inhalte auf digitalen Geräten?
Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe stehen oft vor der Herausforderung, richtig zu handeln, wenn sie auf Missbrauchsdarstellungen oder andere strafbare Inhalte stoßen. Doch was ist erlaubt und was ist strafbar?
Unsere Handlungsempfehlung der Fachstelle Medienpädagogik Dresden gibt klare Orientierung:
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Praktische Handlungsschritte – von der Dokumentation bis zur Meldung
- Fallbeispiele für den Umgang mit Verdachtsfällen auf Einrichtungs- oder Privatgeräten
Eigenmächtige Ermittlungen oder das Teilen verdächtiger Inhalte sind strafbar! Die Handreichung zeigt, wie Fachkräfte Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll schützen.
Jetzt informieren und herunterladen!
Eine Empfehlung der Fachstelle Medienpädagogik Dresden



