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Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung im "Web 2.0"

Info

Das Positionspapier wurde erarbeitet und verabschiedet im Rahmen der ExpertInnentagung "Daten- und Persönlichkeitsschutz als pädagogische Aufgabe im Web_2.0" unter Creative Commons 2.0 Deutschland Lizenvertrag. Januar 2008 in Josefstal

Aufgaben und Forderungen aus pädagogischer Sicht

Aktuelle Internetanwendungen, kurz "Web 2.0" genannt, bieten neue, attraktive und interaktive Möglichkeiten, verbunden mit minimalem technischen Aufwand bei der Nutzung:
In boomenden virtuellen „social networks“ wie 'StudiVZ', 'SchülerVZ', 'Lokalisten', 'MySpace' u.v.m. veröffentlichen sich über Profilseiten Menschen jeden Alters – von Kindern bis zu Senioren, schließen sich zahllosen Themengruppen an. So entstehen neuartige Chancen der Präsentation, Kontaktaufnahme und des Spielens mit der eigenen Identität. Die Utopie aus den Kindertagen des Radios, dass aus bloßen 'Empfängern' von Massenmedien künftig jederman/-frau auch 'Sender' werden solle (Enzensberger, Brecht), ist Gegenwart und Chance geworden.

Aus medienpädagogischer Sicht

wird der aktive und kompetente Umgang mit diesen digitalen Medien daher ausdrücklich begrüßt, werden eigene Web_2.0-Plattformen gestaltet, die kritische Auseinandersetzung zum Thema gefördert und ein experimenteller Umgang mit neuen Technologien unterstützt und evaluiert. Ziel dabei ist die Nutzung des Potentials von Web_2.0, die Sensibilisierung zum Umgang mit persönlichen Daten in sozialen Netzwerken sowie die Partizipation von Menschen aller Altersgruppen und Bildungsmilieus.

Wir fordern für die Bildungsarbeit:

Zur Aufgabe von PädagogInnen

gehören der Erwerb vom Wissen und Handlungskompetenz im Gebrauch digitaler Medien, aktive Beteiligung und Gestaltung solcher Lern-, Spiel- und Kommunikationsräume - auch wenn dies in Spannung zur eigenen Mediensozialisation stehen mag. Nur dann werden kritische Anfragen an ebenfalls beobachtbare Mängel und Wildwuchs angesichts des rasanten Wandels glaubwürdig. Jugendschutz bleibt nötig, kann aber nur wirksam sein, wenn er sachkundig geleistet wird.

Nachholbedarf der Betreiber

bei der Gestaltung des Schutzes der Privatsphäre ihrer Mitglieder sehen wir bei einigen Plattformen für virtuelle soziale Netzwerke. Dies erstaunt, da seit den Anfangstagen der EDV zumindest Fachleuten bekannt ist, dass an die Stelle einstiger –schutzgebender- technischer Grenzen soziale und legislative Grenzen treten müssen. Als neues Grundrecht wurde daher vor über 20 Jahren das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ definiert. Denn die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre ist bedroht oder geht verloren, wenn Informationen, die für einen Lebenssektor (etwa im Freundeskreis) gegeben wurden, ohne Zustimmung in einem anderen Lebenssektor (dem Erwerbsleben beispielsweise) publiziert werden.
Wir fordern daher von Plattform-Betreibern, nutzerfreundliche 'Räume' zu schaffen, die die Daten- und Persönlichkeits-Rechte der NutzerInnen achten, wahren und schützen:

Aus gesellschaftspolitischer Perspektive

ist zu begrüßen, dass Bürger durch die Nutzung der „Social networks“ sich zwanglos mit deren Bedingungen auseinandersetzen müssen. So entsteht u.a. ein zunehmendes Verständnis für die konkrete Bedeutung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, gegenüber den Wünschen der Wirtschaft wie den gesetzlichen Vorgaben des Staates.
Sicherheit in der Informationsgesellschaft ist im Rahmen rechtsstaatlicher Normen zu gewährleisten. Notwendigkeit und Berechtigung immer neuer Eingriffe werden damit in der Informationsgesellschaft notwendigerweise auch zu Themen von Bildungsarbeit mit digitalen Medien.